Seitenbereiche
Gemeinsam mehr erreichen

Umsatzsteuer-Sonderregelung für Hotel- und Gastronomiebetriebe

/news_gastronomie/
Illustration

Umsatzsteuerermäßigung

Hoteliers und Gastronomen waren besonders von der Corona-Pandemie betroffen. Ihnen wurde mit dem ersten Corona-Steuerhilfegesetz (vom 29.6.2020 BGBl 2020 I S. 1385) mittels einer Steuerermäßigung bei der Umsatzsteuer finanzielle Entlastung gewährt. Hoteliers und Gastronomen können auf ihre Lieferungen und Leistungen einheitlich den ermäßigten Umsatzsteuersatz von sieben Prozent verrechnen. Der ermäßigte Steuersatz gilt auch dann, wenn die Speisen zum sofortigen Verzehr im Restaurant abgegeben werden.

Verlängerung bis Ende 2023

Ursprünglich war die Sonderregelung auf bis zum 1.7.2021 erbrachte Lieferungen und Leistungen begrenzt. Mit dem Dritten Corona-Steuerhilfegesetz wurde die Sonderregelung dann auf das ganze Jahr 2022 ausgeweitet. Vor kurzem hat die Koalition (am 4.9.2022) ein drittes Entlastungspaket im Volumen von rund € 65 Mrd. vorgestellt. Darin enthalten ist u. a. eine Absenkung der Umsatzsteuer für Speisen in der Gastronomie auf 7 % auch für das gesamte Jahr 2023. Hiermit soll die Gastronomiebranche entlastet und die Inflation nicht weiter befeuert werden.

Ausnahme Getränke

Der ermäßigte Steuersatz gilt wie bisher nicht für die Abgabe von Getränken. Weiterhin nicht begünstigt bleibt sowohl die Abgabe von nichtalkoholischen Getränken als auch die Abgabe von alkoholischen Getränken gleichermaßen.

Stand: 27. September 2022

Bild: Marco2811 - stock.adobe.com

Erscheinungsdatum:

Trotz sorgfältiger Datenzusammenstellung können wir keine Gewähr für die vollständige Richtigkeit der dargestellten Informationen übernehmen. Bei weiteren Fragen stehen wir Ihnen im Rahmen unserer Berufsberechtigung jederzeit gerne für eine persönliche Beratung zur Verfügung.

Wir über uns

Wir zählen zu den führenden Steuerberatungskanzleien im Raum Villingen-Schwenningen. Unsere Mandanten vertrauen seit mehr als 30 Jahren unserem Know-How Sachen Steuerberatung und Unternehmensberatung. An den Standorten in Villingen-Schwenningen, Nagold und Zimmern ob Rottweil sind wir gerne für Sie da. Lernen Sie uns kennen und vereinbaren Sie einen unverbindlichen Termin!

Böhnke, Gruber Steuerberatungsgesellschaft mbH
Mit diesem QR-Code gelangen Sie schnell und einfach auf diese Seite
Mit diesem QR-Code gelangen Sie schnell und einfach auf diese Seite

Scannen Sie ganz einfach mit einem QR-Code-Reader auf Ihrem Smartphone die Code-Grafik links und schon gelangen Sie zum gewünschten Bereich auf unserer Homepage.