Seitenbereiche
Gemeinsam mehr erreichen

Neuer Referentenentwurf für ein Forschungs-Zulagengesetz

/news_mandanten/
Illustration

Referentenentwurf

Das Bundesfinanzministerium hat vor kurzem einen ersten Referentenentwurf für ein „Gesetz zur steuerlichen Förderung von Forschung und Entwicklung (Forschungszulagengesetz / FZulG)“ vorgelegt. Mit dem Gesetzesvorhaben erfüllt die Bundesregierung einen weiteren Punkt aus dem Koalitionsvertrag.

Forschungszulage

Der Entwurf sieht die Einführung einer steuerlichen Forschungszulage vor. Diese soll unabhängig von der jeweiligen Gewinnsituation des Unternehmens gewährt werden. Förderfähig sind Grundlagenforschung, industrielle Forschung und experimentelle Entwicklung (§ 2 FZulG-E). Die Fördervoraussetzungen sind in § 2 Abs. 1 bis 3 FZulG-E geregelt. Unter anderem ist erforderlich, dass die Tätigkeiten auf die Gewinnung neuer Erkenntnisse abzielen (Neuartigkeit), auf originären, nicht offensichtlichen Konzepten und Hypothesen beruhen und zu brauchbaren Ergebnissen führen.

Förderfähige Aufwendungen

Unternehmer erhalten Zuschüsse auf lohnsteuerpflichtige Löhne und Gehälter für in förderfähige Vorhaben beschäftigte Arbeitnehmer. Nicht förderfähig sind Aufwendungen zum Beispiel für Reinigungskräfte, Bürosachbearbeiter oder nicht selbst forschende Führungskräfte. Das Gesetz zielt nicht auf besondere Steuerabschreibungen oder Steuererleichterungen ab. Die Forschungszulage soll steuerneutral ausgezahlt werden. Sie zählt nicht zu den steuerpflichtigen Einnahmen und sie mindert auch nicht die als Betriebsausgaben abzugsfähigen Lohnaufwendungen (§ 12 FZulG-E).

Stand: 27. Mai 2019

Bild: sdecoret - stock.adobe.com

Erscheinungsdatum:

Trotz sorgfältiger Datenzusammenstellung können wir keine Gewähr für die vollständige Richtigkeit der dargestellten Informationen übernehmen. Bei weiteren Fragen stehen wir Ihnen im Rahmen unserer Berufsberechtigung jederzeit gerne für eine persönliche Beratung zur Verfügung.

Wir über uns

Wir zählen zu den führenden Steuerberatungskanzleien im Raum Villingen-Schwenningen. Unsere Mandanten vertrauen seit mehr als 30 Jahren unserem Know-How Sachen Steuerberatung und Unternehmensberatung. An den Standorten in Villingen-Schwenningen, Nagold und Zimmern ob Rottweil sind wir gerne für Sie da. Lernen Sie uns kennen und vereinbaren Sie einen unverbindlichen Termin!

Böhnke, Gruber Steuerberatungsgesellschaft mbH
Mit diesem QR-Code gelangen Sie schnell und einfach auf diese Seite
Mit diesem QR-Code gelangen Sie schnell und einfach auf diese Seite

Scannen Sie ganz einfach mit einem QR-Code-Reader auf Ihrem Smartphone die Code-Grafik links und schon gelangen Sie zum gewünschten Bereich auf unserer Homepage.