Seitenbereiche
Gemeinsam mehr erreichen

Steueränderungen im Rahmen des Klimaschutzpakets

/news_mandanten/
Illustration

Klimaschutzziele

Die Regierungsparteien stellten am 20.9.2019 diverse Maßnahmen vor, mit denen die Klimaschutzziele für 2030 erreicht werden sollen. In dem Maßnahmenpaket sind auch einige Steueränderungen enthalten.

Entfernungspauschale, Bahnfahrten

Die Entfernungspauschale für Berufspendler soll ab 2021 von € 0,30 auf € 0,35 ab dem 21. Kilometer erhöht werden. Die Regelung ist bis Ende 2026 befristet. Bahnfernreisen mit ICE und IC sollen durch Ermäßigung des Umsatzsteuersatzes von 19 % auf 7 % günstiger werden.

Elektrofahrzeuge

Unternehmer, die ein Elektrofahrzeug oder ein Plug-in-Hybridfahrzeug als betrieblich genutztes Kraftfahrzeug verwenden, müssen derzeit nur 1 % des hälftigen Listenpreises als privaten Nutzungsanteil versteuern. Mit dem Klimapaket soll die Bemessungsgrundlage für die private Nutzungsversteuerung reiner Elektrofahrzeuge von 0,5 % auf 0,25 % gesenkt werden. Außerdem soll die Steuerbefreiung nach dem Kraftfahrzeugsteuergesetz (§ 3d KraftStG) bis zum 31.12.2025 verlängert werden. Darüber hinaus soll die Einrichtung privater PKW-Ladeinfrastrukturen in Mehrfamilienhäusern mit einem Handwerkerbonus gefördert werden. Vermieter sollen zur Duldung solcher Einrichtungen verpflichtet werden.

Höhere Steuern für Verbrennungsfahrzeuge

Wer ab dem übernächsten Jahr noch ein neues Fahrzeug mit Verbrennungsmotor anschafft, muss bei der Kraftfahrzeugsteuer tiefer in die Tasche greifen. So soll sich die Bemessungsgrundlage für die Steuer überwiegend auf die CO2-Emissionen eines Fahrzeugs pro Kilometer beziehen und oberhalb von 95 g CO2/km schrittweise erhöht werden.

Energetische Sanierungen

Steuerförderungen sind auch für Haus- und Immobilienbesitzer geplant, die umweltgerechte Sanierungsmaßnahmen vornehmen. So soll der Heizungstausch, der Einbau neuer Fenster, die Dämmung von Dächern und Außenwänden ab 2020 steuerlich gefördert werden. Nach dem Eckpunkteprogramm soll die Steuerförderung 20 % der Modernisierungskosten betragen. Diese sollen von der Steuerschuld abgezogen werden können.

Stand: 28. Oktober 2019

Bild: Chinnapong - stock.adobe.com

Erscheinungsdatum:

Trotz sorgfältiger Datenzusammenstellung können wir keine Gewähr für die vollständige Richtigkeit der dargestellten Informationen übernehmen. Bei weiteren Fragen stehen wir Ihnen im Rahmen unserer Berufsberechtigung jederzeit gerne für eine persönliche Beratung zur Verfügung.

Wir über uns

Wir zählen zu den führenden Steuerberatungskanzleien im Raum Villingen-Schwenningen. Unsere Mandanten vertrauen seit mehr als 30 Jahren unserem Know-How Sachen Steuerberatung und Unternehmensberatung. An den Standorten in Villingen-Schwenningen, Nagold und Zimmern ob Rottweil sind wir gerne für Sie da. Lernen Sie uns kennen und vereinbaren Sie einen unverbindlichen Termin!

Böhnke, Gruber Steuerberatungsgesellschaft mbH
Mit diesem QR-Code gelangen Sie schnell und einfach auf diese Seite
Mit diesem QR-Code gelangen Sie schnell und einfach auf diese Seite

Scannen Sie ganz einfach mit einem QR-Code-Reader auf Ihrem Smartphone die Code-Grafik links und schon gelangen Sie zum gewünschten Bereich auf unserer Homepage.