Seitenbereiche
Gemeinsam mehr erreichen

Fahrzeugpool

/news_mandanten/
Illustration

Pauschale Nutzungswertermittlung

Stehen den Mitarbeitern mehrere Kraftfahrzeuge zur Verfügung (sogenannter Fahrzeugpool), gilt nach Auffassung der Finanzverwaltung Folgendes (BMF-Schreiben vom 4.4.2018, Az. IV C 5 - S 2334/18/10001, BStBl 2018 I S. 592): Der pauschale Nutzungswert für Privatfahrten ist mit 1 % der Listenpreise aller Kraftfahrzeuge zu ermitteln. Das Ergebnis ist durch die Zahl der Nutzungsberechtigten aufzuteilen. Beim pauschalen Nutzungswert für Fahrten zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte sind die Listenpreise aller Kraftfahrzeuge zu ermitteln und die Summe muss mit 0,03 % multipliziert und durch die Zahl der Nutzungsberechtigten geteilt werden. Dieser Wert wird dann beim einzelnen Arbeitnehmer mit der Zahl seiner Entfernungskilometer multipliziert.

Einzelnachweis

Sollte diese Rechnung zu nachteiligen Ergebnissen führen, kann der einzelne Arbeitnehmer im Rahmen seiner Einkommensteuerveranlagung zur Einzelbewertung seiner tatsächlichen Fahrten zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte übergehen. Das setzt voraus, dass der Arbeitnehmer darlegt, welches Fahrzeug er an welchen Tagen genutzt hat.

Stand: 25. September 2018

Bild: edan - stock.adobe.com

Erscheinungsdatum:

Trotz sorgfältiger Datenzusammenstellung können wir keine Gewähr für die vollständige Richtigkeit der dargestellten Informationen übernehmen. Bei weiteren Fragen stehen wir Ihnen im Rahmen unserer Berufsberechtigung jederzeit gerne für eine persönliche Beratung zur Verfügung.

Wir über uns

Wir zählen zu den führenden Steuerberatungskanzleien im Raum Villingen-Schwenningen. Unsere Mandanten vertrauen seit mehr als 30 Jahren unserem Know-How Sachen Steuerberatung und Unternehmensberatung. An den Standorten in Villingen-Schwenningen, Nagold und Zimmern ob Rottweil sind wir gerne für Sie da. Lernen Sie uns kennen und vereinbaren Sie einen unverbindlichen Termin!

Böhnke, Gruber Steuerberatungsgesellschaft mbH
Mit diesem QR-Code gelangen Sie schnell und einfach auf diese Seite
Mit diesem QR-Code gelangen Sie schnell und einfach auf diese Seite

Scannen Sie ganz einfach mit einem QR-Code-Reader auf Ihrem Smartphone die Code-Grafik links und schon gelangen Sie zum gewünschten Bereich auf unserer Homepage.